Daten, die über das Internet an uns geschickt werden, können möglicherweise während der Übertragung durch Dritte abgefangen und mitgehört werden. In unserem Haus werden Daten dem Datenschutz gemäß streng vertraulich behandelt.
Datenschutzerklärung
Der Waldhotel GmbH
Wir speichern und verarbeiten von Ihnen persönliche Daten, weil dies zur Durchführung der Vertragsvorbereitung und im Auftragsfall zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Die Rechtsgrundlage für diese Maßnahmen bildet Art. 6 Abs. 1 lit. B) der Datenschutzgrundverordnung („DS-GVO“).
Zu diesem Zweck speichern wir zu Buchungsvorgängen und -anfragen folgende Daten von Ihnen:
Name, Anschrift, Telefon- und – soweit angegeben – Telefaxnummer, Email-Adresse, auch von einem uns bekannten Ansprechpartner, von Anschrift abweichende Rechnungsanschrift oder Kreditkarteninformationen, Emailverkehr, Einzelheiten über Vorlieben von Gästen und nach Bezahlung unserer Rechnung Ihre Bankverbindung.
Die Speicherung erfolgt für die Dauer der Abwicklung sowie Erfüllung der Buchung und die anschließenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Geschäftsunterlagen.
Sofern wir uns zur Erfüllung des uns erteilten Auftrages des Einsatzes von Partnern bedienen, geben wir diesen von den vorstehenden aufgeführten Daten diejenigen zweckgebundenen weiter, die zur Erfüllung des Auftrages erforderlich sind.
Sie können Auskunft über die von uns gespeicherten Daten und deren Übertragung an Sie durch Erklärung in Textform ebenso verlangen wie die Löschung von Daten, für die wir nicht aufbewahrungspflichtig sind. Dürfen Daten nicht gelöscht werden, können Sie deren Sperrung verlangen. Sie können der Datenverarbeitung durch uns widersprechen. Sie haben außerdem das Recht, alle auf Ihre Person bezogenen Daten, die bei uns gespeichert sind, zu überprüfen und zu berichtigen, wenn sie Ihrer Meinung nach veraltet oder unrichtig sind.
Hierzu wenden Sie sich bitte an:
Waldhotel GmbH
Herr Christian Gille
Binger Straße 94-94 a, 55257 Budenheim
Tel.: 06139 6435
E-Mail: datenschutz@waldhotel-mainz.de
Art 13 Absatz (2) lit. d) DS-GVO gewährt Ihnen ein Beschwerderecht zum Landesdatenschutzbeauftragten, wenn Sie der Ansicht sind, dass wir Ihre personenbezogenen Daten in unrechtmäßiger Weise verarbeiten. Den Landesdatenschutzbeautragten erreichen Sie wie folgt:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Postfach 3040, 55020 Mainz
Oder:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz
Telefon: 06131 208-2449 / E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de
Diese Datenschutzerklärung hat den Stand Mai 2018.
Gewährleistung
Außer in den Fällen unseres Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit übernimmt die Waldhotel GmbH keine Haftung für mittelbare oder unmittelbar verursachte Schäden oder Kosten, die durch die Nutzung unseres Informationsangebotes verursacht werden.
Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Homepage und machen uns diese Inhalte nicht zu eigen. Wir haben auch keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und den Inhalt der verknüpften Seiten. Diese Erklärung gilt für alle auf "www.waldhotel-gruppe.de sowie www.waldhotel-mainz.de" vorhandenen Links zu externen Seiten.
Herausgeber
Waldhotel GmbH
Binger Str.94-94 a
55257 Budenheim
Telefon: (+49) 6139-6435
Fax: (+49) 6139- 5830
Geschäftsführer: Christian Gille
Registereintrag
Eintragung im Handelsregister
Registergericht: Mainz
Registernummer: HRB 47782
Steuer: 26/671/03965
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE315652551
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der Gastronomie zur Durchführung von Veranstaltungen wie Bankette, Seminare, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Gastronomie.
2. Die Überlassung, insbesondere die Unter- und Weitervermietung von Räumen, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gastronomie erlaubt.
3. Geschäftsbedingungen des Bestellers oder Veranstalters finden nur Anwendung, wenn die Gastronomie diesen nach kompletter Vorlage vor Vertragsabschluss ausdrücklich zugestimmt hat.
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme (Bestätigung) der Gastronomie gegenüber dem Veranstalter zustande; dieser ist der Vertragspartner.
2. Ist der Besteller nicht der Veranstalter oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator -gleich welcher Art- für die Vertragsverhandlung und/oder den Vertragsabschluss eingeschaltet, so haftet dieser gemeinschaftlich und gesamtschuldnerisch mit dem Veranstalter für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
3. Die Gastronomie haftet für seine Veranstaltungen aus dem Vertrag nur bei Leistungsmängeln, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Mitarbeitern der Gastronomie zurückzuführen sind. Der Besteller/Veranstalter ist verpflichtet, der Gastronomie rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schaden hinzuweisen.
1. Die Verpflichtungen des Veranstalters zur Zahlung des vereinbarten Entgelts beinhaltet auch die Erstattung der mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen der Gastronomie an Dritte.
2. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der von der Gastronomie allgemein für die vereinbarten Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen erhöht werden.
3. Rechnungen der Gastronomie ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen nach Zugang der Rechnungen zahlbar. Bei Zahlungsrückstand ist die Gastronomie berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines etwa höheren Schadens bleibt der Gastronomie vorbehalten.
4. Die Gastronomie ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung bis zur Höhe von 100 % der geschätzten Gesamtkosten der Veranstaltung inklusive aller Raummieten, Speisen Getränke- und gegebenenfalls Hotelzimmerkosten geltend zu machen, es sei denn, die Höhe der Vorauszahlung und etwaige Zahlungstermine hierfür sind im Vertrag festgelegt.
5. Für die Anmietung der Budenheimer Terrassen fällt eine Raummiete an, diese ist nach Vertragsabschluss binnen 14 Tagen zu bezahlen.
6. 6 Wochen vor der geplanten Veranstaltung sind 50 % der voraussichtlichen Zahlungssumme fällig.
1. Wird die geltend gemachte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Gastronomie gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so sind die Budenheimer Terrassen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und kann gegen den Besteller/Veranstalter einen etwa entstandenen Schaden geltend machen.
2. Auch die Budenheimer Terrassen können aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurücktreten, beispielweise bei
o höherer Gewalt oder anderen, dem die Budenheimer Terrassen nicht zu vertretenden Umständen, die die Erfüllung des Vertrages erschweren oder unmöglich machen;
o Veranstaltungen, die unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen oder des Veranstalters oder des Zwecks gebucht worden sind;
o begründetem Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Gastronomie in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Gastronomie zuzurechnen ist;
o einem Verstoß des Bestellers/Veranstalters gegen die Regelungen in Ziffer 1. zweiter Absatz dieser Geschäftsbedingungen.
3. Ein Anspruch des Veranstalters auf Schadenersatz gegen die Gastronomie besteht nicht, es sei denn, dieser hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
4. Wir führen nur politisch gesellschaftliche korrekte Veranstaltungen durch. Sollten wir nach Vertragsabschluss erfahren, dass es sich bei der gebuchten Veranstaltung nicht um eine gesellschaftlich korrekte Veranstaltung handelt, die sich nicht an die Menschenrechte hält oder Antisemitismus fördert, so sind wir berechtigt, diese kurzfristig zu stornieren und bereits entstandene Kosten dem Veranstalter zu berechnen.
1. Nimmt der Besteller/Veranstalter die vereinbarte Leistung und/oder Lieferung nicht in Anspruch, so ist sind die Budenheimer Terrassen dennoch berechtigt, von diesem die vereinbarte Vergütung (Raummiete) von mind. € 1.000,00 netto zu verlangen.
Bei Veranstaltungen unter 40 Gästen gilt ferner:
o Tritt der Besteller/Veranstalter erst nach der 16. Woche vor dem Veranstaltungstermin vom Vertrag zurück, so sind die Budenheimer Terrassen berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 25 % des entgangenen Speisenumsatz in Rechnung zu stellen; bei einem Rücktritt nach der 8. Woche erhöht sich dieser Betrag auf 100 % des Speisenumsatzes.
o Die Berechnung des Speisenumsatzes errechnet sich nach der Formel: Bankett-Menüpreis x Personenzahl oder Tagungspauschale x Personenzahl. War für das Menü kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3 Gang Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zu Grunde gelegt.
Den Budenheimer Terrassen bleibt die Geltendmachung eines etwa höheren Schadens vorbehalten.
Bei Veranstaltungen über 40 bis 70 Gästen gilt ferner:
o Tritt der Besteller/Veranstalter erst nach der 30. Woche vor dem Veranstaltungstermin vom Vertrag zurück, so sind die Budenheimer Terrassen berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 50 % des entgangenen Speisenumsatz in Rechnung zu stellen.
o Die Berechnung des Speisenumsatzes errechnet sich nach der Formel: Bankett-Menüpreis x Personenzahl oder Tagungspauschale x Personenzahl. War für das Menü kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3 Gang Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zu Grunde gelegt.
Den Budenheimer Terrassen bleibt die Geltendmachung eines etwa höheren Schadens vorbehalten.
Bei Veranstaltungen über 70 Gästen gilt ferner:
o Tritt der Besteller/Veranstalter erst nach der 40. Woche vor dem Veranstaltungstermin vom Vertrag zurück, so sind die Budenheimer Terrassen berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 50 % des entgangenen Speisenumsatz in Rechnung zu stellen.
o Die Berechnung des Speisenumsatzes errechnet sich nach der Formel: Bankett-Menüpreis x Personenzahl oder Tagungspauschale x Personenzahl. War für das Menü kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3 Gang Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zu Grunde gelegt.
Dem Favorite Parkhotel bleibt die Geltendmachung eines etwa höheren Schadens vorbehalten.
Bei Veranstaltungen über 70 Gästen sind die Budenheimer Terrassen ebenfalls berechtigt Tagessätze von € 300,00 netto je Tag für die bereits geleistete Projektarbeit in Rechnung zu stellen.
2. Dem Veranstalter bleibt vorbehalten einen niedrigeren Schaden der die Budenheimer Terrassen nachzuweisen.
1. Eine Reduzierung der vom Besteller/Veranstalter angemeldeten Teilnehmerzahl muss spätestens 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn bei der Eventabteilung der die Budenheimer Terrassen schriftlich eingehen, um von der Gastronomie bei der Abrechnung anerkannt zu werden.
2. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % sind die Budenheimer Terrassen berechtigt, 90% der im Vertrag gemeldeten Personenzahl in Rechnung zu stellen.
3. Bei Abweichungen nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
4. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmungen der Budenheimer Terrassen die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann die Gastronomie zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen.
5. Ausstellungen im Foyer und in der Lobby sind nur nach Absprache zulässig.
6. Bei Gruppenreservierungen gelten die im Vertrag vereinbarten Stornierungsbedingungen.
· Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit der Bankettabteilung der Budenheimer Terrassen. In diesen Fällen berechnet die Gastronomie einen Betrag zur Deckung der Gemeinkosten.
1. Soweit die Budenheimer Terrassen für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe derartiger Anlagen. Der Veranstalter stellt der Gastronomie von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters oder der von ihm beauftragten Dritten unter Benutzung des Stromnetzes, der Budenheimer Terrassen bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Für eventuelle durch die Verwendung derartiger Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Gastronomie haftet der Veranstalter. Die durch die Verwendung entstehenden Kosten berechnet die Gastronomie pauschal. Die Verwendung von Laseranlagen bedarf der vorherigen Zustimmung der Gastronomie.
3. Der Veranstalter ist mit Zustimmung die Budenheimer Terrassen berechtigt, eigene Telefon, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Hierfür können die Budenheimer Terrassen eine Anschlussgebühr in Rechnung stellen.
4. Störungen an den vom den Budenheimer Terrassen zur Verfügung gestellten technischen und sonstigen Einrichtungen werden im Rahmen des Möglichen unverzüglich behoben. Die Zahlungsverpflichtungen des Veranstalters gegenüber den Budenheimer Terrassen werden durch derartige Störungen nicht berührt; diese können weder zurückbehalten noch gemindert werden.
5. Jeglicher Aufbau von Werbematerialien im öffentlichen Bereich des Hotels, ist nur gestattet nach vorheriger Absprache mit der Eventabteilung.
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände des Veranstalters, seiner Besucher, Gäste, Mitarbeiter etc. befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. in und auf den Budenheimer Terrassen. Die Budenheimer Terrassen übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung derartiger Gegenstände keine Haftung, es sei denn, seine Mitarbeiter treffe grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
2. Vom Veranstalter oder dessen Beauftragten mitgebrachtes Dekorationsmaterial und technische Anlagen haben den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Die Budenheimer Terrassen sind berechtigt, die Vorlage eines behördlichen Nachweises hierfür zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigung sind die Ausstellung und Anbringung derartiger Gegenstände vorher mit den Budenheimer Terrassen abzustimmen. Sollte es auf Grund nicht angemeldeter mitgebrachter Anlagen (z. B. Nebelmaschinen) zu einem Fehlalarm kommen, in dessen Folge ein Einsatz der Feuerwehr erforderlich ist, haftet der Veranstalter für alle anfallenden Kosten.
3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter dies, sind die Budenheimer Terrassen berechtigt, die Entfernung und Einlagerung dieser Gegenstände zu Lasten und auf Kosten des Veranstalters vorzunehmen. Belässt der Veranstalter derartige Gegenstände im Veranstaltungsraum oder in sonstigen Räumen der Budenheimer Terrassen, kann die Gastronomie für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Die Geltendmachung eines Schadens bleibt seitens der Budenheimer Terrassen vorbehalten.
1. Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäuden und/oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter und sonstige Dritte aus seinem Bereich oder durch ihn selbst verursacht werden.
2. Die Budenheimer Terrassen kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
3. Es ist eine Haftpflichtpolice zu hinterlegen, welche für eventuell auftretende Schäden die Haftung übernimmt oder eine Kaution in Höhe von 500 Euro vor Veranstaltungsbeginn zu Überweisen.
1. Laut der Lebensmittelhygieneverordnung LMHV muss Fleisch bei einer Kerntemperatur von 70° C 10 Minuten, oder bei einer Kerntemperatur von 80° C mindestens 3 Minuten erhitzt werden. Dies ist nicht möglich, wenn Fleisch medium oder rosa gebraten bestellt wird. Sollte dies dennoch vom Gast gewünscht werden, übernehmen die Budenheimer Terrassen / die Waldhotel GmbH für eventuell auftretende gesundheitlichen Beeinträchtigungen keine Haftung.
· Das Haus ist jahreszeitlich dekoriert.
· Zum gebrauch der Küche und der vorhandenen Küchengeräte wird ein Sachkundenachweis vorausgesetzt, dieser muss auch Aufforderung vorgezeigt werden können.
· Es wird keine Haftung für Verletzungen aus nicht Sachgemäßen gebrauch der Geräte übernommen. Schäden müssen bei Bezug der Küche vom Veranstalter angezeigt werden.
· Sollten nach dem Gebrauch der Küche defekte oder Schäden festgestellt werden, werden diese auf Kosten des Veranstalters entfernt.
· Der gewöhnliche Hotelbetrieb ist nicht zu stören, ab 22.00 Uhr ist die Lautstärke zu reduzieren sollten die darüberlegenden Zimmer an nicht Veranstaltungsgäste vermietet sein. Das Waldhotel versucht die Betroffenen Zimmer frei zulassen oder an Veranstaltungsgäste zu vermieten. Am Veranstaltungstag bei Übergabe wird über diese Situation aufgeklärt.
· Das Veranstaltungsgelände ist nicht eingezäunt, es wird keine Haftung das Verlassen des Geländes übernommen, insbesondere sind Minderjährige zu erwähnen diese müssen Beaufsichtigt werden.
· Für eigene Veranstaltungen wird die Haftung auf die Endverbraucher übertragen
· Das Grundstück wird auf eigene Gefahr Betreten
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Vertragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen bedürfen schriftlichen Form. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
2. Erfüllungs – und Zahlungsort ist für beide Vertragspartner Mainz.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Mainz. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des Paragraphen 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Mainz.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
6. Im Übrigen gelten gesetzlichen Vorschriften.
1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch:
Verantwortlicher: Waldhotel GmbH / Budenheimer Terrassen
E-Mail: datenschutz@waldhotel-mainz.de / Telefon: +49 6139-6435
2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung
Wenn Sie uns beauftragen, erheben wir folgende Informationen:
*Anrede, Vorname, Nachname,
*eine gültige E-Mail-Adresse,
*Anschrift,
*Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk)
*Informationen, die für die Vermarktung notwendig sind
die Erhebung dieser Daten erfolgt, um das Bundes-Meldegesetz zu erfüllen
*um Sie als unseren Kunden identifizieren zu können;
*um Sie angemessen zu beraten;
*zur Korrespondenz mit Ihnen;
*zur Rechnungsstellung;
*zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Haftungsansprüchen sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie;
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung der Vermarktung und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag erforderlich.
Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben.
3. Weitergabe von Daten an Dritte
Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt.
Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung mit Ihnen erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten nur aus Gründen der Finanzverwaltung weitergeben.
Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden.
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Sie haben das Recht:
*gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen;
*gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
*gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
*gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur
Erfüllung einer rechtlichen
Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
*gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen,
Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
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*gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Firmensitzes wenden.
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Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art.
6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung
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einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.
Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an datenschutz@waldhotel-mainz.de.